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Grundsätzlich zum Fallschirmsprung

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Freifall Geschenk Fallschirmspringen – Tandem Fallschirmsprung Anbieter Bayern

Fallschirmspringen ist der vollständige Aktionsradius von Absprung, Fall & freien Fall bis zur sicheren Landung des Springers aus einer erhöhten Absprungposition unter Anwendung eines Fallschirms. Dieser reduziert die Fallgeschwindigkeit dabei zum Zeitpunkt der Landung auf ein erträgliches Maß der Sinkgeschwindigkeit ab. Zu großen Teilen dient der Fallschirm beim Springen nur noch dem Zweck der sanften Landung. Das Auslösen des Schirms kann sowohl direkt beim Absprung oder in maximaler Höhe als auch zu einem späteren individuell auswählbaren Zeitpunkt manuell im freien Fall erfolgen.

Übersicht und Ablauf eines Fallschirmsprungs

Ungefähr 60 Sekunden wird der ungebremste Fall aus 4.300 Metern Höhe dauern. In ca. 1500 M. wird der Tandem Fallschirm geöffnet, um sicher ohne Verletzungen zum Boden zu gelangen. Unter Skydiving versteht man eine sportlichere Variante mit Absprüngen aus wesentlich größeren Höhen, um die Dauer des Freifalls zu verlängern. Die Phase des freien Falls wird von fortgeschrittenen Springern zum Formationsfliegen oder Figurenspringen genutzt. Ebenso wie Zielspringen sind diese sportlichen Varianten Wettkampfdisziplinen. Auch der Tandemsprung wird bei uns aus einer Höhe von 4.300 m sowie auf Wunsch auch aus 6000 m. mit Sauerstoff angeboten.

Wer darf Fallschirmspringen?

Zulassungsbeschränkungen, Risiken & Sicherheit

  • Mit bereits 14 Jahren und der erreichten Mindestgröße von 1,40 sind Fallschirmspringenangebote ausschließlich mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten möglich.
  • Übergewichtig sollte ein Fallschirmspringen gar nicht oder sehr gering sein. Gesundheitliche Beschränkungen wie Asthma, Herzbeschwerden, Diabetes oder ein Bandscheibenvorfall sollten möglichst nicht vorliegen.
  • In einer Schwangerschaft muss auf das Fallschirmspringen ebenfalls verzichtet werden. Der Hausarzt muss die Tauglichkeit zum Sprung schriftlich bescheinigen.
    • Ohne gültige Lizenz darf man ausschließlich unter Aufsicht wenigstens eines Fallschirmlehrers oder als Gast bei einem Tandemsprung springen. Anweisungen ist dabei unbedingte Folge zu leisten.